Honorarregelung

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Meine aktuelle Honorar-Regelung

Stand 2020

Honorarsatz für psychotherapeutische Einzel- oder Paarsitzungen:

Mein Honorar für psychotherapeutische Einzel- oder Paarsitzungen beträgt 60,00 Euro pro Zeitstunde (60 min.); angebrochene Stunden werden anteilig berechnet.

Honorarsatz für psychotherapeutische Telefongespräche:

Psychotherapeutische Telefonate mit einer Dauer unter 15 Minuten sind kostenfrei, therapeutische Telefonate mit einer Dauer von 15 Minuten und mehr  kosten 60,00 Euro pro Zeitstunde (auch hier werden angebrochene Stunden anteilig berechnet).

Raten-Zahlungen

Wenn aus persönlichen Gründen eine zeitnahe Erstattung des Honorars schwierig ist, so können wir auch eine Raten-Zahlungen per Dauerauftrag (das Minimum hierbei sind 60,00 Euro pro Monat) vereinbaren.

Ausfallentschädigung

Sollten Sie eine vereinbarte Sitzung nicht wahrnehmen, und haben Sie den Termin nicht spätestens 24 Stunden zuvor abgesagt, so kann ich Ihnen eine Ausfallentschädigung in Höhe von 60,00 Euro berechnen.

Zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Als Heilpraktiker für Psychotherapie bin ich nicht berechtigt, mit Ihrer Krankenversicherung  abzurechnen. Auch haben Sie als Versicherungsnehmer keinen direkten Anspruch auf eine Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse.

Dennoch können Sie laut Sozialgesetzbuch (§13 Abs.3 SGB V) einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung stellen, wenn Sie nachweisen können (beispielsweise anhand eines Telefonprotokolls mit Datum, Uhrzeit und Anfrageergebnis), dass Sie innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem von der Krankenkasse zugelassenen Psychotherapeuten in Ihrer Nähe erhalten haben. Welche Anforderungen Ihr Versicherer bzgl. eines solchen Antrages stellt (z.B. welche Wartzeiten als unzumutbar gelten und wie viele Psychotherapeuten sie kontaktieren müssen) erfahren sie bei Ihrer Krankenkasse.

Zu Zusatzversicherungen für Heilpraktiker-Leistungen und Abrechnungen nach GebüH

Sollten Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, ist es ratsam sich noch einmal zu vergewissern, ob diese auch den Bereich der Psychotherapie beinhaltet.

Dabei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie nach einer psychotherapeutischen Sitzung verpflichtet sind, mir mein Honorar zeitnah zu bezahlen, während die Kostenerstattung durch die Zusatzversicherung ein Vorgang zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung ist, bei dem ich Sie gerne durch entsprechende Rechnungen und Berichte unterstütze.

Zusätzlich möchte ich Sie noch darüber informieren, dass die meisten Versicherer nach der sogenannten „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (kurz: GebüH) abrechnen, was zunächst seriös und korrekt klingt aber aus meiner Sicht absolut irreführend ist: Die GebüH ist nämlich lediglich eine Richtlinie (also nicht bindend) für Heilpraktiker-Honorare, die 1985(!!!) anhand damaliger Durchschnittswerte errechnet wurde und aus kartellrechtlichen Gründen seitdem nicht mehr aktualisiert wurde. Bezieht sich Ihre Zusatzversicherung also auf die GebüH, übernimmt sie z.B. bei 90 Minuten Psychotherapie lediglich 46,00 Euro (bzw. die vertraglich vereinbarten Anteile davon), die Differenz zur tatsächlichen Rechnungshöhe bekommen Sie dann nicht erstattet.

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